Corona-Kurzübersicht Maßnahmen

  • 3 Nov 2020
  • Pfaff & Dittrich Steuerberater GbR (Rust)

Wie bekannt gegeben wurde, werden ab dem 2. November 2020wieder drastische Verschärfungen bei den Corona Maßnahmen in Kraft treten. Mittlerweile hat das Land Baden-Württemberg hierzu auch eine entsprechende Pressemitteilung herausgegeben.

Nähere Informationen bezüglich der getroffenen Regelungen – auch im privaten Bereich – und ob Ihr Unternehmen erneut schließen muss oder inwieweit es von den drastischen Maßnahmen betroffen ist, bzw. welche Regelungen sonst ab Montag, den 02.11.2020 gelten, finden Sie auf folgender Seite:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/weitere-massnahmen-zur-einschraenkung-der-corona-pandemie/

Aktuell gibt es als finanzielle Unterstützung die Überbrückungshilfe Phase II . Diese Hilfe kann bis Ende des Jahres beantragt werden, sofern die Voraussetzung zur Antragsberechtigung in Ihrem Fall vorliegen.

Des Weiteren ist eine Förderung von bis zu 75% des Umsatzes für die Unternehmen im Gespräch, die nun auf Grund der neuen Corona Maßnahmen ihren Geschäftsbetrieb einstellen/schließen müssen.  Unseres Erachtens handelt es sich hierbei ebenfalls um eine Fixkosten Erstattung, nicht jedoch um eine pauschale Umsatzerstattung.

Leider können wir Ihnen noch keine genauen Rahmenbedingungen nennen, es ist jedoch davon auszugehen, dass keine Doppelbegünstigung erfolgt, sondern wieder eine Anrechnung innerhalb der einzelnen Hilfsprogramme stattfinden wird.

Erste Informationen erhalten Sie auch auf der o.g. Seite der Landesregierung.

Sobald uns nähere Informationen vorliegen, werden wir Ihren diese mitteilen.

Pfaff & Dittrich Steuerberater GbR (Rust)

Als Mandant der Steuerberatung Pfaff & Dittrich GbR profitieren Sie von unseren Erfahrungen, unserem Know-How und von unserem breiten Dienstleistungs- und Beratungsangebot. Egal aus welcher Branche Sie kommen, ob Sie national oder international tätig sind und wie groß Ihr Unternehmen ist. Erstellung von Steuererklärungen Jahresabschlüsse Finanz- und Lohnbuchführung USt-Vergütungsverfahren in Deutschland sowie im Ausland Existenzgründungen Rentabilitätsvorschau Businesspläne Besteuerung von Ferienwohnungen Vereinsbesteuerung Gastronomiegewerbe Betriebswirtschaftliche Beratung Beratung in steuerlichen Gestaltungsfragen Vertretung vor den Finanzbehörden und - gerichten Komplexe Zahlen durchschauen, richtig deuten und verständlich machen Registrierung oder Beantragung einer französischen Steuernummer beim ausländischen Finanzamt.   Uns ist es wichtig, Sie kennen zu lernen. Was macht Ihre Person aus und was sind Ihre persönlichen, unternehmerischen oder beruflichen Ziele? Worauf kommt es Ihnen an und wo wollen Sie hin? Umso besser wir Sie kennen, umso zielorientierter und konkreter können wir auf Ihre Anliegen und Wünsche eingehen. Wir möchten nicht nur mit Zahlen arbeiten, sondern die Menschen, mit deren Zahlen wir jonglieren, kennen lernen. Hierbei ist es uns sehr wichtig, dass Sie auch uns kennen lernen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit setzt ein gegenseitiges Kennen lernen voraus. Aus diesem Grund nehmen wir uns die Zeit für Sie und Ihre Anliegen. Schreiben Sie uns eine E-Mail – Rufen Sie uns an – Kommen Sie vorbei! Wir sind für Sie da! Büro Öffnungszeiten Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 17.00 Uhr Montags bis 19 Uhr Freitag: 08.00 - 14.30 Uhr   Uns erreichen Sie auch außerhalb unserer Büro-Öffnungszeiten. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.