Mietpreisbremse in Baden Württemberg unwirksam!

  • 6 Mai 2019
  • Klaus Hess Hausverwaltungen eG

LG Stgt URTEIL: Mietpreisbremse in Baden Württemberg unwirksam!

Das Landgericht Stuttgart hat die seit 2015 eingeführte Mietpreisbremse für Baden Württemberg für unwirksam erklärt. Die Mietpreisbremse sollte den schnellen Anstieg der Mieten verlangsamen. Vom Land BW wurden die Gebiete mit angespannter Mietsituation ausgewiesen und über eine Rechtsverordnung die Anwendung der Mietpreisbremse für diese Gebiete erlassen.

Diese Verordnung braucht eine Begründung, welche veröffentlicht werden muss. Genau daran scheitern die Bundesländer. Die Richter des Landgerichts Stuttgart begründeten genau damit. Zur erlassenen Mietpreisbegrenzungsverordnung habe keine hinzureichende Begründung vorgelegen. Die Begründung wurde nämlich nicht veröffentlicht und damit allgemein zugänglich gemacht, sondern nur auf Verlangen herausgegeben. Hierzu mussten die Bürger aber erst einmal wissen, dass die Begründung überhaupt vorliegt.  LG Stgt, Urteil vom 13. März 2019 – 13 S 181/18

Klaus Hess Hausverwaltungen eG

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